Da Menschen und Systeme, wie Familien, Betriebe und Organisationen, verschieden sind, sind auch ihre Ziele und Interessen unterschiedlich, was Konflikte zum Normalfall macht. Es kommt also meistens nicht auf die Vermeidung von Konflikten an, sondern auf einen konstruktiven Umgang mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen.
Nicht selten haben Konfliktparteien eine ganze Reihe unterschiedlicher Konflikte, die teilweise schon lange andauern und sehr persönlicher Art sein können. Was für die Betroffenen empörend und ungerecht erscheint, lässt sich oft nicht leicht in Worte oder (genügend) rechtlich fassen. Für manche Probleme erklären sich Gerichte gar nicht zuständig. In einer Mediation dagegen können die unterschiedlichsten Probleme und ihre Querverbindungen in vertraulichen Gesprächen zusammenhängend geklärt werden. Der Mediator ist den Beteiligten behilflich, auch Hintergründe und Zusammenhänge aufzuklären und Ansätze für dauerhafte Regelungen zu finden (s. Mediationsgesetz).
Ziel einer Mediation sind von den Parteien selbst ausgehandelte zukunftsfähige Vereinbarungen. Alle Beteiligten sollen davon dauerhaft profitieren können und sich nicht als Verlierer fühlen (win win Prinzip). Um einer befriedigenden Lösung nicht im Weg zu sein, spielt die Schuldfrage – anders als im Gerichtsverfahren – keine Rolle. Der Mediator hilft den Beteiligten, einander mit ihren Positionen genauer kennen zu lernen, weil nur genaue Kenntnis der gegnerischen Sichtweisen rationale Entscheidungen erlaubt (s. Kaiser & Onnen-Isemann, 2007).
Vorteile einer Mediation sind u.a.
- professionell moderierte Gespräche in geschütztem Rahmen und entspannter Atmosphäre
- flexibles und unbürokratisches Verfahren
- Vermeidung von Stress
- Erhalt einer kooperativen Beziehung
- Vermeidung von Gesichtsverlusten
- Zeitersparnis (oft nur ein bis zwei Sitzungen)
- Vermeidung/Reduktion von Kosten
- Berücksichtigung von Interessen, die bei Gericht außen vor blieben
- Vertraulichkeit
- verbindliche Regelungen, die vertraglich fixiert und gegebenenfalls notariell oder gerichtlich beurkundet werden können